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Angelsportverein
© by SAIG - Proppenkieker - Kaltenkirchen  - Tangstedt von 1973 .e.V
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Unsere Schonzeiten des SAIG - Proppenkieker
 Vor jedem Angeln sind das Datum und das Gewässer einzutragen !!!
1. Zum Angeln in den Vereinsgewässern gilt die Gewässerordnung der SAIG - Proppenkieker. 2. Grundsätzlich sind nur die Mitglieder zum   Fischfang berechtigt, die den Vereinsbeitrag bezahlt haben. 3. Der Polizei und den Fischereibeamten sind auf Verlangen die  Fischereipapiere vorzulegen. 4. Jeder gefangene Fisch ist unverzüglich einzutragen,   auch entnommene Weißfische mit Anzahl und Gesamtgewicht. 5. Brassen sind separat zu erfassen
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 Die Schonzeiten und Mindestmaße für den Wilstedter See
Fischart
  Mindestmaß
 Schonzeit
Forelle
Spiegelkarpfen
Schlei
Hecht
Graskarpfen
Wels
Saibling
Maräne
Schuppenkarpfen
Aal
Zander
Quappe
Stör
30 cm      - keine -
40 cm
30 cm     - keine -
55 cm          01.02. - 15.05
60 cm - keine -
30 cm   15.10. - 31.12
45 cm       - keine -
50 cm   01.02. - 15.05.
100 cm
30 cm
40 cm
35 cm
ohne Maß
- keine -
- keine -
- keine -
- keine -
- keine -
Fischart
  Mindestmaß
Schonzeit
Karpfen
40 cm
- keine -
Schlei
30 cm
- keine -
Hecht
55 cm
01.02. - 30.04
Aal
45 cm
- keine -
Zander
50 cm
01.02. - 31.05.
Erlaubt sind 2 Handangeln mit je einem Haken. Futter: nicht erlaubt monatliche Fangmenge n.n.
In der Schonzeit für Hecht und Zander ist das Fischen mit Kunstködern wie Blinker, Jigg, Wobblern etc untersagt
Das Angeln ist nur auf dem markierten Uferabschnitt       westwärts vom Freibad bis in den bewaldeten Teil hinein an den       markierten Angelstellen zulässig.
Diese Stellen sind mit einem Pflock markiert und bieten  unterschiedlich Platz für mehrere Angler!
Es darf geangelt werden von Sonnenaufgang bis -untergang, Nachtangeln ist nicht gestattet
Eisangeln ist unzulässig
Nur den SAIG-Mitgliedern ist das Angeln erlaubt
In den Hamburger Verbandsgewässern sind andere gesetzliche Bestimmungen wie andere Schonzeiten und Mindestmaße zu beachten. Die findet Ihr hier
- keine -