Angelsportverein
© by SAIG - Proppenkieker - Kaltenkirchen - Tangstedt von 1973 .e.V
Design by Simone Lindemann
Kleiner Leitfaden für
künftige Angler
Einen “Angelschein”, von dem der Volksmund gern spricht, gibt es garnicht
Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie:
1.
Fischereiprüfung
2.
Fischereischein
3.
Fischereierlaubnisschein
Die Faustregel dabei ist:
1.
Ohne Fischereiprüfung keinen Fischereischein
2.
Ohne Fischereischein keinen Fischerlaubnisschein
3.
Ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint, jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen:
In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz.
Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder "Bundesangelschein"!
Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich
wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein
Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, in denen Sie angeln wollen.
In allen anderen Bundesländern ist der Fischereischein jedoch Pflicht!
Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben
ist, erfolgreich absolviert haben.
Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur
bei einer Behörde.In der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes.
Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen
Beträge sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen,
wenn Sie den Fischereischein beantragen. Zur Prüfung wiederum kommen sie nur über den erfolgreichem Abschluss eines
Vorbereitungslehrganges (Ausnahme: Niedersachsen).
Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. Das kann ein einziger
Landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise in Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt,
wie zum Beispiel in Hessen. Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind demnach in
den Bundesländern unterschiedlich.
Wir können hier nicht auf alle Besonderheiten eingehen und bitten darum, bei den zuständigen Vereinen oder Verbänden die
näheren Informationen einzuholen. Wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischereischein in
den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Ei- gentümer des Gewässers erwerben,
in dem Sie Angeln möchten.Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas. Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein.
Deshalb empfiehlt es sich im allgemeinen, dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren
Erlaubnisschein zum Angeln.
Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit angeln können.
Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereins-mitgliedschaft! Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim
nächstgelegenen Angelverein erkundigen.
Quelle Verband Deutscher Sportfischer